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| Nachrichten | Freitag, 28. September 18Passauer Berufsschüler aus Abschiebehaft nach Afghanistan entlassenDer 18-jährige Passauer Berufsschüler, der am frühen Donnerstagmorgen zur Abschiebung nach Afghanistan verhaftet worden war, durfte heute das Gefängnis in Eichstätt wieder verlassen. Wie die Pressestelle der niederbayerischen Regierung in einem schwer verständlichen Schachtelsatz mitteilt, sei sein Fall zurückgestellt und werde nochmals eingehend überprüft. Ahmed A. wird am Montag seine schulische Ausbildung an der „Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung“ in Vilshofen beginnen können. Der Bayerische Rundfunk meldet irrtümlich, es handele sich um einen Integrationskurs mit Deutschunterricht. Die niederbayerische Regierung begründet die Freilassung des jungen Abschiebehäftlings vor allem damit, dass er besondere Integrationsleistungen gezeigt und sich um Ausbildung bemüht hätte. In der Begründung wird es so dargestellt, als habe es der Schüler versäumt, der Zentralen Ausländerbehörde in Deggendorf diese Bemühungen und Leistungen mitzuteilen. Stephan Dünnwald vom bayrischen Flüchtlingsrat nennt die Entscheidung der Regierung einen „vernünftigen ersten Schritt“ und merkt an, dass solche genaueren Überprüfungen vor der Verhaftung erfolgen sollten. Gerade afghanische Flüchtlinge stünden vor Ausbildungsmöglichkeiten, die von derselben Regierung nicht genehmigt würden.
Fall aus Büchlberg Hier finden Sie den Beitrag über den Passauer Berufsschüler, wie er bis zur Freilassung aktuell war: Ein 18-jähriger Schüler ist im Gebäude einer Passauer Berufsschule von zwei Polizeibeamten festgenommen und ins Amtsgericht verbracht worden. Dort verhängte eine Richterin, dass er in Abschiebehaft genommen wird. Er soll nach Afghanistan abgeschoben werden. Der Fall sorgt seit gestern für Aufsehen und Empörung. Der junge Mann gilt als unbescholten und sollte nach BR-Informationen am Montag in Vilshofen einen Integrationskurs mit Deutschunterricht beginnen.
Festnahme vor Schulbeginn Der Schulleiter kritisiert in der Heimatzeitung, dass entgegen von Absprachen mit der Polizei gehandelt worden sei, in solchen Fällen vorher mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen. Der Fall habe für Bestürzung und Unruhe an der Schule gesorgt, vor allem unter den 100 Schülern, die sich als Asylbewerber derselben Gefahr ausgesetzt sehen. Laut der Flüchtlingshelferin einer kirchlichen Einrichtung, die Ahmed A. betreute, gilt dieser als unbescholten. Seine Flucht liegt drei Jahre zurück, Ende November 2017 ist er von Abensberg in der Oberpfalz nach Passau übergesiedelt. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat die Festnahme als „unnötig und völlig unverständlich“ verurteilt. Sein Sprecher fordert die Politik auf, namentlich den Ministerpräsidenten und den Innenminister, sich für die Freilassung des Schülers einzusetzen. Ahmed A. stamme aus der Stadt Ghazni, die erst vor wenigen Wochen von den Taliban gestürmt und zeitweilig eingenommen worden war. Die Passauer Richterin hat die Abschiebehaft bis 2. Oktober verfügt. Ahmed A. ist in das Gefängnis nach Eichstätt gebracht worden, das seit Juni 2017 für Abschiebungen eingerichtet worden ist. Laut Flüchtlingsrat gibt es Hinweise, dass am Dienstag eine Sammelabschiebung in die afghanische Hauptstadt Kabul bevorsteht.
Unschuldige wie Straftäter eingesperrt
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