Brennpunkt | Freitag, 29. Juli 22
Mordprozess: Angeklagter möchte, dass Bruder sein Schweigen bricht
Sachkundige Beobachter sind davon ausgegangen, dass es heute nicht zu den geplanten Plädoyers im Mordprozess um ein Freyunger Verbrechen kommen wird. Es wurden und werden von der Verteidigung eifrig Beweisanträge gestellt, um die Position ihres Mandanten zu verbessern. Seit der Mittagspause dreht es sich um die Frage, ober der Bruder des Angeklagten, der bisher in allen Verfahren von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, doch noch aussagen soll. „Ich habe noch einiges in petto“, kündigt einer der beiden Strafverteidiger, ein Uni-Strafrechtsprofessor, während der morgendlichen Wartezeit den Medienleuten an. Seine Beweisanträge, zu denen die Kammer jeweils beraten und befinden muss, lassen das Verfahren nicht wie geplant zu Ende kommen. Am Dienstag war erst nach 22 Uhr Schluss. Sein dritter Anlauf, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu erschüttern, ist heute gescheitert. Er überraschte danach mit einer neuen Erklärung: Der Bruder des Angeklagten habe ihm per Whatsapp Informationen zugespielt, die wichtig seien für dieses Verfahren. Der Bruder zählt als Schlüsselfigur, als enger Vertrauter des Täters, als mutmaßlich Eingeweihter. Im Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren geht es erstmals um den Verdacht, dass er möglicherweise das Tatmesser dem Täter zugespielt, geschenkt hat. Ein sogenannters Damastmesser, das aus einem Freyunger Militärladen abhanden gekommen ist. Per Whatsapp erklärt der als Messerdieb Verdächtige dem Anwalt auf Nachfrage, dass er zu keiner Zeit seinem Bruder ein Messer geschenkt habe. Diese Aussage im Whatsapp-Dialog möchte der Verteidiger verwertet haben, denn dies schützt seinen Mandanten vor dem Verdacht, er habe das Messer als Mordinstrument bereitgehalten. Im ersten Verfahren hatte er sich darauf eingelassen, dass er im Streit irgendwann ein Messer in der Hand hatte, eines aus der Küche. Soll der Bruder des Angeklagten nun vor Gericht doch noch aussagen?
Es wäre ein Einfaches für das Gericht gewesen, den Bruder des Angeklagten anzurufen und zu befragen, ob er tatsächlich aussagebereit ist. So sieht es der Landshuter Verteidiger, der - im Gegensatz zu seinem forsch auftretenden Kollegen - diesen Beweisantrag gut vermittelt der Kammer gestellt hat. Sein Anliegen wird am Ende des Prozesses erfolgreich sein. Aber zunächst kehrt auch bei ihm die Kammer mit dem Beschluss zurück, den Antrag abzulehnen. Die Aussage zu verweigern, das habe sich der Bruder des Angeklagten mit Beistand eines Anwalts "bei vollem Bewusstsein" gut überlegt. An ihn jetzt mit einer Ladung heranzutreten sei, könne als Versuch gewertet werden, ihn unter Druck zu setzen oder in seiner Haltung zu erschüttern. Diesen Schritt will die Kammer nicht mitgehen.
Dem neuen Vorstoßwird stattgegeben. Ob der Bruder, der bisher jede Aussage verweigerte, tatsächlich kommt, wird sich am kommenden Freitag, 5. August, zeigen. Das Urteil ist mit neuem Terminplan auf den 1. September verschoben worden. Der Staatsanwalt und eine Vertreterin der Nebenklage sollen nach der Aussage des mutmaßlich letzten Zeugen plädieren, die restlichen Plädoyers erfolgten am 19. August stattfinden.
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Mittwoch
27. September 2023
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