Nachrichten | Mittwoch, 20. April 22

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Zum Prozessauftakt war die Gasse vor dem Amtsgericht turbulenter Treff zwischen Polizei, Coronamaßnahmengegnern und Gegendemonstranten. (Foto: mediendenk)
Amtsgericht

Plädoyers zum Passauer Maskengegnerarzt

Passau - Die beiden Strafverteidiger und der Staatsanwalt haben heute vormittags im Amtsgericht ihre Plädoyers im Coronaprozess um einen Passauer Maskengegnerarzt gehalten. Der Ankläger fordert zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe und ein vorläufiges dreijähriges Berufsverbot, die beiden Strafverteidiger "Freispruch".

Was gefordert wurde, war keine Überraschung nach den ausführlichen Erklärungen, die der Angeklagte und seine Verteidiger im Laufe des Prozesses abgegeben hatten. Der Mediziner betonte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort mehrmals, dass er "nach bestem Wissen und Gewissen" und gemäß dem hippokratischen Eid gehandelt habe. Er geht unverrückbar davon aus, dass Masken gesundheitsschädlich seien.

Der Staatsanwalt sprach von einem „seltenen Fall“. Er hielt dem bisher unbescholtenen Arzt, den er eine „honorige Person“ nannte, vor, dass er Bescheinigungen ausgestellt hatte, ohne die Patienten persönlich gesehen oder untersucht zu haben. Er habe Atteste „auf Zuruf“ ausgestellt und andere damit gefährdet. Der Angeklagte habe zu erkennen gegeben, dass er sich nicht beeindrucken lässt und es zu erwarten sei, dass er in gleicher Weise fortfährt. Deshalb beantragte er, ein Berufsverbot auszusprechen.  

Die Plädoyers der Verteidiger quittierten die anwesenden Anhänger des Arztes mit Applaus, was den Vorsitzenden zur Ermahnung veranlasste: „Lassen Sie das Klatschen, das ist kein Fußball oder Fernsehveranstaltung“, sonst lasse er den Saal räumen. Provozierend verließen die Ermahnten am Ende der Verhandlung applaudierend den Raum.

Die Verteidigung hatte unter anderem beantragt, Ex-Kanzlerin Merkel in den Zeugenstand zu berufen. Ihr Aussage aus einem Interview mit einer Berliner Zeitung vom Frühjahr 2020, dass Abstand die Maske ersetze, sollte zum Beweis der entbehrlichen Maskenpflicht wiederholt werden. Das Gericht entschied nach Beratung, dass diese und andere Äußerungen „für eine Entscheidung ohne Bedeutung“ sind.    

Das Urteil wird das Schöffengericht am 10. Mai um 13.30 Uhr verkünden.

hud

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