Nachrichten | Donnerstag, 19. August 21

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Mit diesem Motiv stellen sich junge Frauen gegen die städtische Lokalpolitik, die bei Schwangerschaftsabbrüchen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau missachtet. (PR-Foto: "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung")
Sexuelle Selbstbestimmung

Schwangerschaftsabrüche: Frauenfeindliche Rathauspolitik

In Passau herrschten „mittelalterliche Zustände“, was Schwangerschaftsabbrüche anbelangt, schreibt das lokale „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“.

Da sich der Oberbürgermeister seit letztem Herbst angeblich einem Gespräch verweigert hat, greifen die Initiatorinnen, an der Spitze die von der „Fridays For Future“-Bewegung bekannte Susanna Lindlein, zu einem offenen Brief und einer Petition.

Zurückgehend auf einen Stadtratsbeschluss der 1980er Jahre ist es ungewollt Schwangeren nicht möglich, im städtischen Klinikum abtreiben zu lassen. Zwei Änderungsanträge aus den Jahren 1998 und 2007 scheiterten. Es sei jedoch Aufgabe der Politik und der medizinischen Institutionen vor Ort, auch ungewollt Schwangeren eine umfängliche medizinische Versorgung zu garantieren, heißt es in der Petition. Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere sei in ganz Niederbayern und insbesondere in Passau als Oberzentrum des Regierungsbezirks seit Jahrzehnten „katastrophal“: 1,2 Millionen Bewohner, 23 Kliniken, aber „lediglich zwei Möglichkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung durchführen zu lassen".

Das führte, wie Medien berichteten, im letzten Jahr dazu, dass es zwischen März und November keine einzige Anlaufstelle gab, um einen Abbruch durchzuführen. Betroffenen blieben nur weite Anfahrtswege oder die Reise nach Tschechien. Derzeit nimmt in Passau nur eine einzige Ärztin ambulant Abbrüche vor.

Bei Presseanfragen zu diesem Mangel verwies das OB-Büro in der Vergangenheit auf das Klinikum, die Sprecher dort auf das Rathaus. Hier der Stadtratsbeschluss, dort eine gleichlautende Entscheidung der Ärztinnen und Ärzte? „Eine Politik, die den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen dermaßen erschwert, greift in das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren ein“, kritisiert die Initiative.

Am Klinikum Passau werden Abbrüche derzeit nur nachsogenannter medizinischer oder kriminologischer Indikation durchgeführt: Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren, Schwangerschaft nach Vergewaltigung. Straffrei für alle Beteiligten bleibt ein Abbruch zudem, wenn die Betroffene sich drei Tage vor dem Termin von einer staatlich anerkannten Stelle hat beraten lassen und die Empfängnis nicht länger als zwölf Wochen zurückliegt.

Hinter dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung stehen 21 Passauer Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen.

Die Petition zählte in kurzer Zeit 1.500 Unterschriften.

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