Nachrichten | Tuesday, 13. May 25
Bayern verbietet kommunale VerpackungssteuerInnenminister Joachim Herrmann hat sich durchgesetzt: Keine Stadt im Freistaat darf künftig Abgaben auf Einwegverpackungen oder To-go-Becher erheben – auch wenn das nach Bundesrecht zulässig wäre. Der Hintergrund für die heutige Entscheidung der bayerischen Staatsregierung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2024. Es hatte die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen bestätigt und betont, dass Kommunen solche Abgaben im Rahmen ihrer Steuerhoheit erheben dürfen. Konstanz und Heidelberg haben die Steuer bereits eingeführt - über 120 Städte und Gemeinden interessieren sich. Bayern geht einen Sonderweg. Söders Ministerrat ignoriert die Entscheidung und will Umweltauflagen für Betriebe möglichst gering halten. Lobbyarbeit? Der Hotel- und Gaststättenverband Bayern begrüßt in einer Pressemitteilung das Verbot. Mehr Bürokratie sei den Betrieben nicht zuzumuten. Kritiker sprechen von einem Rückschritt. Städte, die gegen Müllflut und Plastikverpackungen vorgehen wollten, verlieren ein wichtiges Instrument. Einwegverpackungen aus Plastik sind doppelt schädlich: als Erdölprodukte treiben sie die Erderwärmungen voran und in die Natur ausgebracht reichern sie Nahrungskreisläufe mit Mikroplastik an.
Seit 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie: Restaurants, Cafés und Lieferdienste müssen bei Außer-Haus-Bestellungen Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten. Die Preise für Einweg- und Mehrwegverpackungen müssen dabei gleich sein. Kleine Betriebe (weniger als fünf Beschäftigte und unter 80 Quadrtatmeter Verkaufsfläche) sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen, müssen aber dennoch ermöglichen, das die Kundschaft eigene Behälter mitbringen kann. red
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20. Juni 2025
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