Nachrichten | Dienstag, 27. Oktober 26
Hängebrücke: Denkmalpflege erst drei Tage vor Stadtratssitzung informiertPassau/München – Die Rathauspolitik der Dreiflüssestadt hat gestern den Weg für Abriss und Neubau der historischen Hängebrücke in der Altstadt freigemacht. Doch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege konnte sich mit einer Stellungnahme nicht in die entscheidende Stadtratssitzung einbringen. Die Behörde erfuhr erst am Freitag vom Abschlussbericht zur Brückenstudie. Das ergab eine Anfrage von Bürgerblick. Was wusste die Denkmalpflege, bevor der Stadtrat über die Hängebrücke entschied? Bürgerblick fragte vor der Sitzung am Montag nach. Die Pressestelle teilte zunächst mit, sie müsse sich mit den Fachleuten abstimmen. Das ließ bereits vermuten, dass der brisante Vorgang noch nicht eingeordnet war. Die Antwort kam heute um 13 Uhr. „Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde schriftlich von der Stadt Passau erstmals durch das Zusenden des Abschlussberichts zur Untersuchung der Luitpoldbrücke am vergangenen Freitag, 23. Oktober, kontaktiert“, schreibt Katharina Schmid, Pressesprecherin des Landesamts. Die Beschlussvorlage für den Stadtrat, die Bürgerblick der Anfrage beigefügt hatte, sei dem Landesamt nicht bekannt gewesen.
Der Vorgang wirft die Frage auf, welchen Stellenwert die Stadt einer Behörde einräumt, deren Aufgabe es ist, Denkmäler und historische Ensembles zu schützen. Zumal gerade Passau sein Stadtbild touristisch vermarktet. Die Fraktionsvorsitzenden waren dagegen bereits am 14. Oktober im Rathaus über die Tagesordnung und das Ergebnis der Studie informiert worden: Abriss und Neubau. Einzelheiten zu den Entwürfen des Ingenieurbüros sahen sie wie ihre Kolleginnen und Kollegen erst in der Sitzung. Fakt ist also: Eine denkmalfachliche Stellungnahme konnte bis zur Entscheidung nicht vorliegen. „Das BLfD wird auf dieser Grundlage zeitnah eine denkmalfachliche Stellungnahme an die Stadt Passau abgeben“, kündigt Schmid an. Das Landesamt ordnet die Prinzregent-Luitpold-Brücke als Bestandteil des Altstadt-Ensembles ein. Eine Einstufung als Einzelbaudenkmal sei nicht zu begründen, weil vom historischen Bau aus dem Jahr 1910 nur noch die Widerlager erhalten seien. Die Brücke wurde kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs teilweise gesprengt. 1972 kam an der Nordseite ein Beton-Kragträger hinzu: Das ist ein Träger, der seitlich über seine Auflage hinausragt und dort zusätzliche Fläche schafft. Der Eingriff war notwendig geworden, weil der Anger zur vierspurigen Bundesstraße ausgebaut wurde. 2017 und 2018 wurden Korrosionsschutz und Fahrbahn erneuert. Zur Wirkung der heutigen Hängebrücke im Stadtbild, zu ihren markanten Tragseilen und zur genieteten Konstruktion äußert sich das BLfD in seiner Antwort nicht. Gerade diese Merkmale prägen jedoch den Blick auf das Bauwerk als Zeugnis der Ingenieurskunst seiner Zeit.
Der Autor merkt an: Dass die Denkmalpflege bei einem Bauwerk im Herzen der Altstadt erst drei Tage vor der Stadtratssitzung den Abschlussbericht erhielt, ist kaum nachvollziehbar und fast skandalös. Die Stellungnahme des Landesamts steht noch aus, obwohl der Stadtrat den Weg zum Abriss bereits freigemacht hat. Sie bleibt praktisch wirkungslos.
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27. Oktober 2026
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