Nachrichten | Monday, 14. July 25

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Kläger Josef Ilsanker greift Inhalte der Titelgeschichte auf - und belegt damit, dass das höchstrichterliche Urteil durchzusetzen ist.
Politik und Justiz

Ilsanker will Passauer Videoüberwachung erneut vor Gericht stoppen

Der Passauer Stadtrat Josef Ilsanker kündigt neue juristische Schritte gegen die Videoüberwachung im Stadtpark "Klostergarten" an. Er hat einen Münchner Anwalt eingeschaltet.

Die Stadt Passau hat die Kameras in dem innerstädtischen Park wieder aktiviert, obwohl das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Überwachung zuvor für rechtswidrig erklärt hatten. Das BB-Magazin bringt das Thema unter dem Titel „Rathaus stellt sich über Recht" als Schwerpunkt seiner aktuellen Ausgabe.

„Das Gerichtsurteil war eindeutig: Für die Videoüberwachung des Klostergartens besteht kein ausreichender Anlass, sie ist deshalb rechtswidrig“, erklärt Ilsanker in einer Pressemitteilung. Der Klostergarten sei kein gefährlicherer Ort als andere Innenstadtbereiche.

Der Stadtrat, der das ursprüngliche Verfahren angestoßen hatte, wirft der Stadt eine Umgehung des Urteils vor. Die Übertragung des Kamerazugriffs an einen sogenannten Treuhänder ändere nichts an der Rechtslage: „Die Stadtverwaltung und die Kamerabefürworter irren, wenn sie glauben, durch Datenverschlüsselung und das sogenannte Treuhänderprinzip die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit umgehen zu können." Das Gericht sprach ausdrücklich von Videoaufzeichnungen – und genau die werden nun wieder gemacht.

Auch die verschlüsselte Speicherung stelle eine Datenverarbeitung dar und unterliege dem Datenschutzrecht. „Ich bin nicht bereit, mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einer Verdrängungspolitik, die keine Probleme löst, zu opfern“, so Ilsanker weiter. „Es ist gefährlich, wenn Politik auf Gefühle statt auf Fakten setzt – besonders wenn wie in diesem Fall das subjektive Sicherheitsgefühl durch die Befürworter selbst negativ beeinflusst wurde.“

Ilsanker verweist auf eine Auswertung der Polizeimeldungen und widersprüchliche Äußerungen im Stadtrat, die in der BB-Titelgeschichte aufgeführt werden. Sein Fazit: „Die Kameraüberwachung im Klostergarten ist rechtswidrig und eine reine Scheinlösung. Schlimmer noch: Sie verhindert echte Lösungsansätze.“

Am Ende seiner Pressemitteilung richtet Ilsanker einen Appell an Öffentlichkeit und Politik: „Viele waren empört, weil der amerikanische Präsident oder auch der deutsche Innenminister Gerichtsurteile missachteten. Doch auch die Kamerabefürworter im Stadtrat ignorieren nun ein höchstrichterliches Urteil – und sowas trägt einmal mehr zur Beschädigung der obersten Gerichte bei." In Zeiten, in denen Populisten und Autokraten weltweit erstarken, sei es höchst gefährlich, wenn Entscheidungen oberster Gerichte ignoriert und damit Grundrechte ausgehöhlt werden. "Wäre das Passauer Modell legal, würde es die Tür zur flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums öffnen – ein Szenario, das vielleicht künftige autoritär gesinnte Regierungen begrüßen und entsprechend nutzen würden“, schreibt Ilsanker.

red

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