Nachrichten | Mittwoch, 14. Oktober 26

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Der Passauer Politiker Andreas Scheuer am vierten Tag seines Strafprozesses auf dem Gerichtsflur in Berlin. (Foto: mediendenk)
Politik und Justiz

Scheuer-Prozess: Die Verteidigung greift an

Berlin/Passau – Drei Stunden lang versucht Andreas Scheuers Verteidiger Daniel Krause, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Klaus-Peter Schulenberg zu erschüttern. Er präsentiert Aktienkurse, frühere Aussagen des Hamburger Ticketverkauf-Unternehmers und sogar eine anonyme Strafanzeige gegen den ehemaligen Verkehrsminister.

Am vierten Prozesstag vor dem Landgericht Berlin I gehört die Bühne der Verteidigung. Rechtsanwalt Daniel Krause befragt den Hamburger Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg (75), der am Montag ausgesagt hatte, Scheuer im November 2018 eine Verschiebung des Mautvertrags bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs angeboten zu haben. Krause setzt bei Unschärfen an und sucht nach Erinnerungslücken an. Was genau sollte verschoben werden: der Zuschlag, die Vertragsverhandlungen oder die Unterschrift? Schulenberg verwendet die Begriffe nicht immer einheitlich. Auch sein österreichischer Geschäftspartner Georg Kapsch hatte das Angebot zunächst nicht verstanden. Der Verteidiger fragt, ob Scheuer und sein Staatssekretär Gerhard Schulz den Vorschlag überhaupt so verstehen konnten, wie Schulenberg ihn heute schildert. Am Kern seiner Aussage hält Schulenberg fest: Das Verschiebungsangebot sei ernst gemeint gewesen.  „Ich kann mich nicht erinnern“, antwortet der Unternehmer bei einigen Detailfragen, die aber Nebenschauplätze betreffen. 

Aktienkurse und Rachevorwürfe

Dann präsentiert Krause die Kursentwicklung von "CTS Eventim". Er rechnet vor, wie stark der Wert von Schulenbergs Unternehmensbeteiligung im zweiten Halbjahr 2018 gefallen und nach der Mautvergabe wieder gestiegen sei. Damit stellt Krause Schulenbergs Darstellung infrage, ein Aufschub sei für sein Unternehmen möglich gewesen. Der Unternehmer widerspricht der Schlussfolgerung. Aktienkurse hingen von vielen Faktoren ab. Dass Eventim den Auftrag wollte, bestreitet er nicht. Der Abschluss noch im Dezember sei aber keine zwingende Voraussetzung gewesen.

Krause fragt auch nach Schulenbergs Ärger über die spätere Kündigung der Verträge wegen angeblicher Schlechtleistungen. Könnte er aus Rache gegen Scheuer aussagen? Diese Frage hatten bereits der Vorsitzende Richter und die Staatsanwaltschaft in der ersten Befragung gestellt. „Ich habe kein persönliches Interesse am Ausgang dieses Verfahrens und schon gar keine Rachsucht“, entgegnet Schulenberg. Dann hält Krause ihm eine drastische Äußerung vor: Habe er damals gesagt, Scheuer sei ein Schwein, das er fertigmachen werde? Schulenberg weist das entschieden zurück. "Das habe ich nie gesagt. Das würde ich nie sagen". Der Fragenkatalog von Krause bedingt, dass sich viele Aussagen Schulenbergs vom Montag wiederholen.

Eine anonyme Strafanzeige

Als Verteidiger Daniel Krause eine anonyme Strafanzeige gegen Andreas Scheuer wegen des Verdachts der Untreue auf den großen Bildschirm ruft, blicken die Richter interessiert dorthin. Das Schreiben vom Oktober 2020 erregt besondere Aufmerksamkeit. Krause vergleicht dessen Gestaltung und Satzbau mit einem Dokument einer Kanzlei, die später für das Mautkonsortium tätig war. Er will wissen, ob der Belastungszeuge Schulenberg von einer solchen Anzeige wusste. Der verneint. Wer es verfasst hat, bleibt offen. 

Aber um Untreue geht es in diesem Verfahren nicht: Scheuer und sein mitangeklagter früherer Staatssekretär Gerhard Schulz müssen sich wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage verantworten. Laut Anklage sollen sie im Bundestags-Untersuchungsausschuss „bewusst wahrheitswidrig“ und „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ erklärt haben, sich nicht an ein Verschiebungsangebot erinnern zu können. Beide bestreiten die Vorwürfe. Scheuer erklärte auch vor Gericht, er habe an ein solches Angebot keine Erinnerung. 

Scheuer wirkt an diesem vierten Prozesstag gelöster. Das zeigt sich schon am Morgen, als er das Kriminalgericht betritt. An der Sicherheitsschleuse scherzt er mit einer Justizbeamtin, während er seinen schwarzen Mantel und das graue Anzugsakko ablegt. Heute trägt er eine gemusterte Krawatte.  Während der Befragung macht er sich wieder Notizen und trinkt aus einem Fläschchen Cola Zero.

Gegen 12.30 Uhr wird Schulenberg unvereidigt entlassen. Krause hat mögliche Motive für eine belastende Aussage hinterfragt. Den entscheidenden Punkt hat der Zeuge aber nicht zurückgenommen: Er bleibt dabei, Scheuer im November 2018 ein Verschiebungsangebot gemacht zu haben, um den Bund unter Druck zu setzen und damit dieser Zeit gewinnt, die Finanzierungslücke zu schließen. 

Nach der Mittagspause übernimmt Alexander Germann, Verteidiger des früheren Staatssekretärs Gerhard Schulz. Er befragt den österreichischen Unternehmer Georg Kapsch (67). Der bleibt auch bei kritischen Fragen souverän. Er antwortet ruhig, erinnert sich an zahlreiche Einzelheiten und korrigiert den Verteidiger, wenn dieser Begriffe oder Zuständigkeiten durcheinanderbringt. Germann fragt nach den wirtschaftlichen Interessen des Konzerns, früheren Aussagen und dem überraschenden Verschiebungsangebot vom 29. November 2018. Kapsch wiederholt, wie geschockt er zunächst gewesen sei. Es habe sich ihm nicht erschlossen, warum sein deutscher Partner plötzlich auf Zeit spielen wollte. Er räumt ein, dass der deutsche Mautauftrag der größte in der Unternehmensgeschichte gewesen wäre. Bei einzelnen Geschäftszahlen fehlen ihm Erinnerungen, aber diese seien ja öffentlich abrufbar, erklärt er Germann. Als dieser wissen will, welche finanzielen Spielräume öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen haben, erklärt Kapsch die Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern. In Österreich seien die Regeln besonders streng. Dann bemerkt er trocken: „Meistens wird's teurer, wenn der Staat es selbst macht.“

Kapsch schildert erneut, wie überrascht ihn Schulenbergs Verschiebungsangebot traf. Er sei regelrecht in eine Schockstarre verfallen. „Ich habe zu dem Thema null gesagt. Das hat Herr Schulenberg gesagt“, stellt er klar. Er selbst hätte diesen Vorschlag nicht gemacht, wollte seinem deutschen Geschäftspartner vor dem Minister aber auch nicht widersprechen. Deshalb schwieg er. Die Reaktion ist für den Prozess bedeutsam: Kapsch beschreibt das Angebot als eine spontane Äußerung Schulenbergs, mit der selbst er als dessen Geschäftspartner nicht gerechnet hatte. Seine Erinnerung stützt damit die Aussage Schulenbergs, dass dieser den Aufschub tatsächlich angeboten habe.

Für einen kurzen Moment sorgt Germann selbst für Verwirrung und Heiterkeit. Als der Verteidiger eine Frage zum Kern der Anklage formuliert, verwechselt er die Namen: „Wenn Scheuer gesagt hat, dann können wir auf das EuGH-Urteil warten …“ Die Anwältin auf der Zeugenseite korrigiert ihn: „Schulenberg, nicht Scheuer.“ Hätte Scheuer diesen Satz tatsächlich gesagt, wären dem Steuerzahler vermutlich viele Millionen Euro und der Justiz dieses Verfahren erspart geblieben.

„Wie lange wird die Befragung noch dauern?“, erkundigten sich Kapschs Anwälte nach etwa einer Stunde. Sie wollten sicherstellen, dass ihr Mandant seinen Abendflug nach Wien noch erreichen würde.

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt. Dann sollen weitere Führungskräfte aus den beteiligten Unternehmen als Zeugen aussagen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind bislang zehn Zeugen geladen.

hud

 

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